Mietbedingungen

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. Villa – Villa Giove (Podkuća 19, 21430 Grohote, Kroatien)

2. Eigentümer der Villa bzw. sein bevollmächtigter Vertreter – Vermieter

3. Villa-Gast – Mieter

4. Hausordnung – Liste der grundlegenden Verhaltensregeln in der Villa und auf dem Grundstück der Villa

5. Mietvertrag – schriftliche Bestätigung der Reservierung + Mietbedingungen der Villa

6. Reservierungsbestätigung – schriftliche Antwort des Villeneigentümers auf Mietzahlung oder Vorauszahlung für die Miete der Villa

7. Gästereservierung der Villa – Verfahren der Gästereservierung der Villa beim Kroatischen Tourismusverband (HTZ)

8. Webseite der Villa – www.villagiove.com

9. Villa-E-Mail – villa.giove1@gmail.com

2. VILLA

1. Die Beschreibung der Villa und die Ausstattungsliste werden in Text und Foto auf der Villa-Webseite angezeigt. Der Eigentümer der Villa ist für die Richtigkeit der Daten auf der Website der Villa verantwortlich.

2. Wenn die Gäste in der Villa ankommen, muss diese sauber und voll funktionsfähig sein. Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass alle Geräte in der Villa funktionsfähig sind. Ist dies nicht der Fall, hat der Gast den Eigentümer unverzüglich über das Problem zu informieren und der Eigentümer ist verpflichtet, dieses schnellstmöglich zu beheben.

3. ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

1. Die Gäste sind verpflichtet, in der Villa und auf dem Grundstück der Villa verantwortungsbewusst mit angemessener Sorgfalt zu handeln, in Übereinstimmung mit den Regeln der Mietbedingungen und der Hausordnung, die auf der Villa-Webseite und an einem sichtbaren Ort in der Villa angegeben sind. Der Preis der Dienstleistungen ist auch an einer sichtbaren Stelle in der Villa angegeben.

2. Der Villagast ist dafür verantwortlich, die Villa in dem Zustand zu hinterlassen, in dem er sie vorgefunden hat. Während der Anmietung der Villa ist der Gast verpflichtet, das Entstehen von Schäden in der Villa oder auf dem Grundstück der Villa zu melden. Vor der Abreise ist der Villa-Gast verpflichtet, die Villa und das Villa-Grundstück mit dem Eigentümer der Villa zu besichtigen. Der Gast muss gegenüber dem Eigentümer für entstandene Schäden einstehen. In solchen Fällen hat der Eigentümer der Villa das Recht, Schadensersatz aus der Schadenskaution zu verlangen.

3. Stellt der Gast beim Betreten der Villa mangelnde Sauberkeit, Beschädigungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten fest oder hat er sonstige Beanstandungen, ist er verpflichtet, diese zu melden. Beanstandungen bezüglich der Sauberkeit sind sofort und an erster Stelle zu melden. Der Villa-Gast ist verpflichtet, alle anderen Beanstandungen unverzüglich oder innerhalb von 24 Stunden dem Villa-Eigentümer zu melden. In diesem Fall ist der Villa-Gast verpflichtet, dem Villa-Eigentümer ausreichend Zeit zur Beseitigung des Beanstandungsgrundes zu gewähren.

4. Zu keinem Zeitpunkt ist es mehr Personen gestattet, die Villa zu verlassen, als auf der Website der Villa angegeben ist. Beim Verlassen der Villa ist der Villa-Gast verpflichtet, den Villa-Eigentümer über alle zu informieren, die als Gäste kommen könnten. Der Villa-Gast ist verpflichtet, den Besitzer der Villa um Erlaubnis zu fragen, ob die Anzahl der Gäste in der Villa oder auf dem Villa-Grundstück die vorgeschriebene Anzahl beträgt.

5. Der Eigentümer der Villa kann nicht für Lärm verantwortlich gemacht werden, der von einem anderen Grundstück, einer Baustelle, einer Straße usw. ausgeht. Wenn der Eigentümer der Villa in der Lage ist, diesen Lärm zu verringern, wird er dies so schnell wie möglich tun. Während des Aufenthalts auf dem Grundstück der Villa ist es den Gästen der Villa untersagt, die öffentliche Ordnung und den Frieden zu stören.

6. Der Eigentümer der Villa ist für die gesamte Poolausrüstung, die Reinigung des Pools und des Sanitärwassers im Pool verantwortlich. Die Villa-Gäste sind verpflichtet, sich an die ihnen vom Villa-Eigentümer zur Verfügung gestellten Vorschriften zu halten. Ein Schild mit den Grundregeln für die Benutzung des Bades ist an gut sichtbarer Stelle in unmittelbarer Nähe des Bades angebracht. Die Gäste der Villa sind für ihre eigene Nutzung des Pools verantwortlich. Kindern ist es untersagt, sich ohne Aufsicht eines Erwachsenen im Pool oder in der Nähe des Pools aufzuhalten. Im Falle einer Beschädigung der Außenausstattung des Pools oder des Pooldeckels sind die Villa-Gäste verpflichtet, dem Villa-Eigentümer den Schaden zu ersetzen. Es ist möglich, dass der Pool außerhalb der Sommersaison nicht genutzt wird.

7. Das Halten von Haustieren in der Villa ist nach vorheriger Anfrage gestattet, wie auf der Website der Villa beschrieben. Die Gäste der Villa sind für die Sauberkeit ihrer Haustiere verantwortlich. Es ist verboten, dass Haustiere Möbel benutzen, und jeder Nachweis, dass Haustiere diese benutzen, kann zu zusätzlichen Kosten für die Gäste der Villa führen. Haustiere müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen Tollwut und andere Krankheiten geimpft sein. Der Eigentümer der Villa übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Krankheiten oder Verletzungen, die ein Haustier erleiden kann, während es die Villa oder das Grundstück der Villa verlässt, noch für allergische Reaktionen, die Gäste aufgrund der Haltung von Haustieren erleiden können. Haustiere dürfen den Pool nicht benutzen.

8. Das Rauchen in der Villa ist nicht gestattet. Bitte genießen Sie Ihre Zigarette außerhalb der Villa. Bitte werfen Sie keine Zigarettenkippen in den Innenhof der Villa.

9. Die Abreise von Gästen vor dem Ende des geplanten Mietvertrags und ohne vorherige Ankündigung führt zu Risiken und Kosten für die Villa-Gäste.

10. Die auf der Villa-Webseite angegebenen Unterkunftspreise sind in Euro angegeben. Die Zahlung der Anzahlung und des Restbetrags für die Miete erfolgt per Banküberweisung. Der Eigentümer der Villa kann nicht für Gebühren anderer Bankinstitute verantwortlich gemacht werden. Bei Stornierungen bis 60 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet. Bei einer Stornierung im Zeitraum von 15 bis 59 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum wird die Anzahlung in Höhe von 50 % des Betrags zurückerstattet. Bei allen anderen Stornierungen und Nichterscheinen wird die Vorauszahlung nicht zurückerstattet. Es wird empfohlen, dass Gäste persönlich eine Versicherungspolice für die Stornierung der Reservierung unterzeichnen.
11. Bei Übergabe des Mietvertrages wird der Villa-Eigentümer dem Villa-Gast eine Quittung für den Mietvertrag und andere Dienstleistungen ausstellen. Im Mietpreis der Unterkunft sind die Kosten für Wasser, Strom und Internet sowie Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung der Innen-, Saunen-, Schwimmbad- und Außenpflege, Anmeldung des Aufenthalts, Kurtaxe enthalten.
12. Der Eigentümer der Villa kann nicht für Fälle einer „höheren Macht“ (Krieg, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Epidemien, Grenzschließungen, Streiks…) verantwortlich gemacht werden, die bei Unterzeichnung des Mietvertrags nicht vorhersehbar waren.
13. Auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und Ausschusses vom 27.04.2016. Zum Schutz des Einzelnen bei der Verarbeitung von Informationen und zum freien Verkehr solcher Informationen müssen alle Gäste dem Villa-Eigentümer eine Art Ausweis (Personalausweis, Reisepass) oder eine Genehmigung zur Verwendung der für die Gästereservierung erforderlichen personenbezogenen Daten vorlegen . Nach der Gästereservierung ist der Eigentümer der Villa dafür verantwortlich, diese gesammelten Gästedaten zu vernichten.
14. Die Gäste der Villa haben das Recht auf eine schriftliche Beschwerde über die angebotenen Beherbergungsleistungen. Schriftliche Beschwerden sind an die E-Mail-Adresse des Villenbesitzers zu senden. Der Eigentümer der Villa ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Beschwerde schriftlich zu antworten.


4. VERFAHREN VON VERMIETUNG UND ÜBERTRAGUNG

1. Der Vlla-Mietvertrag beginnt mit der Reservierung. Innerhalb von drei (3) Tagen nach der Reservierung muss der Gast dem Eigentümer der Villa per Banküberweisung oder PayPal einen Vorschuss in Höhe von 30 % der gesamten Mietkosten für den Zeitraum der Reservierung an den Eigentümer der Villa zahlen. Der Vertrag gilt in dem Moment als abgeschlossen, in dem der Eigentümer der Villa die Vorauszahlung erhält. In Fällen, in denen die Zahlung nicht drei (3) Tage nach dem Tag der Reservierung erfolgt ist, gilt der Mietvertrag als beendet, sodass der Eigentümer berechtigt ist, ohne den Villa-Gast zu informieren, einen Mietvertrag mit einem anderen Gast auszuhandeln. Der Eigentümer der Villa kann, obwohl er nicht verpflichtet ist, dem Gast eine Mahnung über die Zahlungsverpflichtung mit einer Erinnerung an das erforderliche Datum der Fertigstellung zusenden. Die restlichen 70 % des gesamten vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises sind vom Gast spätestens 30 (dreißig) Tage vor Mietbeginn bei Zahlung per Banküberweisung oder PayPal oder in bar am Anreisetag zu zahlen . Wenn die Reservierung weniger als 30 Tage ab Beginn der Mietzeit erfolgt, zahlt der Gast der Villa den vollen Betrag der Unterkunft auf das Konto des Eigentümers der Villa. Für weitere Fragen zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen.

2. Durch die Zahlung der Reservierungsvorauszahlung akzeptiert der Villa-Gast die Mietbedingungen vorbehaltlos. Nach Erhalt der Zahlung muss der Eigentümer der Villa dem Gast eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail zusenden. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet: Kontaktinformationen des Eigentümers der Villa, Standort und Adresse der Villa, Anzahl der Villa-Gäste, Anzahl der Villa-Gäste unter 25 Jahren, Anzahl der Gäste bis zum Alter von 1, Anzahl der Haustiere, Dauer der Villa-Reservierung, Ankunft und Abfahrtszeit der Villa-Gäste, Vorauszahlungsbetrag und Gesamtmietbetrag für die Reservierungsdauer. Eine schriftliche Reservierungsbestätigung mit diesen Mietbedingungen, aus denen der Mietvertrag der Villa besteht.

3. Während des Reservierungsvorgangs muss der Gast die Anzahl der Haustiere angeben. Der Preis für die regelmäßige Reinigung beträgt 50 Euro/Woche pro Haustier, zusätzlich zu den Gesamtmietkosten der Villa. Es ist verboten, mehr Haustiere mitzubringen als angegeben und in der Reservierungsbestätigung angegeben.

4. Der Gast muss am Tag der Reservierung mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn die Mehrheit der Gäste jünger als 25 Jahre ist, müssen sie dem Eigentümer der Villa nach der Reservierung unverzüglich die korrekte Anzahl der Gäste und deren Alter mitteilen. Wenn dies der Fall ist, kann der Eigentümer der Villa von den Gästen verlangen, einen zusätzlichen Vorschuss für die Versicherung von Schäden am Eigentum zu zahlen, damit die Reservierung gültig bleibt. Der Eigentümer der Villa behält sich das Recht vor, Gruppen von Gästen unter 25 Jahren abzulehnen, wenn er bei ihrer Ankunft nicht informiert wird. In diesem Fall haben die Gäste der Villa kein rAnspruch auf Erstattung des gezahlten Mietbetrags.

5. Die vorgeschriebene Anzahl, die gleichzeitig in der Villa untergebracht werden kann, ist zehn (10). Kinder unter einem Jahr sind in dieser Zahl nicht enthalten. Es ist zu jeder Zeit in der Villa oder auf dem Grundstück der Villa verboten, dass eine größere Anzahl von Gästen die Villa verlassen kann, als in der Reservierungsbestätigung angegeben. Ein Antrag auf Änderung der Anzahl der Gäste zur Räumung der Villa muss mindestens drei (3) Tage vor der Ankunft der Villa-Gäste per E-Mail an den Eigentümer der Villa gesendet werden.

6. Die geplante Ankunftszeit der Gäste in der Villa ist spätestens um 15:00 Uhr Ortszeit. Die Abreisezeit der Villa-Gäste ist spätestens um 10:00 Uhr Ortszeit. Wenn Sie am ersten Tag nach 20:00 Uhr anreisen möchten, müssen Sie die Villa darüber informieren. Early Check-in und später Check-out bis 3 Stunden vor/später als der Beamte sind kostenfrei. Für einen früheren Check-in und einen späteren Check-out als 3 bis 10 Stunden vor dem offiziellen Zeitpunkt beträgt der Zuschlag 50 % des Preises pro Nacht. Für einen früheren Check-in und einen späteren Check-out als 10 Stunden vor dem offiziellen Zeitpunkt wird der volle Preis pro Nacht berechnet. Früher Check-in und später Check-out sind nur an Tagen möglich, an denen keine Abreisen/Ankünfte anderer Gäste stattfinden und werden individuell mit dem Eigentümer abgesprochen.

7. Der Villa-Eigentümer erwartet die Gäste zur Zahlung der Miete und zum Einchecken der Gäste. Der Villa-Gast ist während der Mietzahlung verpflichtet, dem Villa-Eigentümer einen Ausweis zur Überprüfung für den Check-in-Prozess des Gastes vorzulegen. Die Mietzahlung wird nur bei vollständiger Zahlung des Mietpreises der Villa und der Zahlung einer Kaution in Höhe von 600,00 Euro in Kraft gesetzt. Der Zweck der Kaution ist die Versicherung von Schäden am Eigentum des Villa-Eigentümers. Der Villa-Eigentümer wird den vollen Kautionsbetrag bei der Abreise zurückerstatten, wenn keine Schäden am Eigentum des Villa-Eigentümers entstanden sind. Wenn der Gast Schäden am Eigentum des Villa-Eigentümers verursacht, kann der Villa-Eigentümer diese Schäden von der Kaution abziehen. Sollten diese entstandenen Schäden höher sein als der Kautionsbetrag, hat der Villabesitzer das Recht, die Zahlung des Restbetrages in bar vor Ort zu verlangen. Bei späterer Abreise ist der Villagast verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten vor Ort zu bezahlen.

5. KÜNDIGUNG DES MIETVERTRAGS

1. Der Villagast kann den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen nur per E-Mail kündigen. Die Stornierung des Mietvertrags der Villa gilt erst, nachdem der Eigentümer der Villa bestätigt hat, dass er diese Stornierung erhalten hat. Bei Stornierungen bis 60 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet. Bei einer Stornierung im Zeitraum von 15 bis 59 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum wird die Anzahlung in Höhe von 50 % des Betrags zurückerstattet. Bei allen anderen Stornierungen und Nichterscheinen wird die Vorauszahlung nicht zurückerstattet. Es wird empfohlen, dass Gäste eine Versicherungspolice für die Stornierung der Reservierung abschließen. Findet der Villa-Gast für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen statt sich einen anderen Gast, wird der Villa-Eigentümer nach Erhalt aller erforderlichen Daten über den neuen Gast eine Übertragung des Mietvertrages veranlassen. In einem solchen Fall sendet der Eigentümer der Villa dem neuen Gast eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Der Eigentümer der Villa behält den vom vorherigen Gast bezahlten Mietbetrag der Villa ein. Der neue Gast ist verpflichtet, die Restmiete der Villa in voller Höhe zu bezahlen, falls vorhanden.

2. Der Eigentümer der Villa kann den Mietvertrag der Villa kündigen, wenn:
• Gäste sich nicht an die Regelungen der Hausordnung und die der Mietbedingungen halten,
• der Villa-Gast die Zahlung nicht innerhalb der in diesen Mietbedingungen angegebenen Frist leistet,
• Gäste der Villa durch fahrlässiges Verhalten Schäden an der Villa oder dem Eigentum der Villa erleiden,
• Villa-Gäste sich nicht an die ihnen vom Villa-Eigentümer zur Verfügung gestellten Vorschriften halten und die Vorschriften dieser Mietbedingungen, die sich auf den Pool und die Pool-Ausstattung beziehen, nicht einhalten,
• alle Villa-Gäste während des Transfers dem Villa-Eigentümer nicht gestatten, ihre Ausweise (Personalausweis, Reisepass) zum Zwecke des vorgeschriebenen Check-in-Prozesses einzusehen,
• wenn sich ohne Erlaubnis des Eigentümers der Villa mehr Personen in der Villa oder auf dem Grundstück der Villa aufhalten,
• wenn die Gäste den Eigentümer der Villa nicht im Voraus per E-Mail darüber informieren, dass sie eine Gruppe von Gästen unter 25 Jahren sind,
• die Mehrheit der Gäste unter 25 Jahre alt ist und die Kaution für die Schadensversicherung für das Eigentum des Villa-Eigentümers nicht zahlen möchte,
• wenn der Villa-Gast ein Haustier mitbringt, ohne den Villa-Eigentümer vorher zu informieren und ohne Nachweis, dass das Haustier gemäß behördlicher Anordnungen gegen Tollwut und andere Krankheiten geimpft wurde,
• Villa-Gäste stören die Ruhe oder ignorieren die Warnung des Villa-Eigentümers, dass sie die Ruhe stören,
• Villa-Gäste rauchen im Inneren der Villa,
• das Vorkommeneiner „höheren Macht“ im Sinne dieser Mietbedingungen.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Villa-Gäste müssen Sonderwünsche, die nicht im Mietpreis der Villa enthalten sind (z. B. die Bestellung von Zutaten, Speisen, Getränken, Köchen usw.), im Voraus per an den Villa-Eigentümer senden. Wenn möglich, wird der Eigentümer der Villa, selbst oder durch einen Dritten, die Sonderwünsche der Villa-Gäste erfüllen.

2. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Mietbedingungen ist der Villa-Eigentümer berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, in dem der Villa-Gast keinen Anspruch mehr auf Rückerstattung des für die Unterkunft gezahlten Betrags vom Villa-Eigentümer hat. Die Kündigung des Mietvertrages tritt ohne Kündigungsfrist sofort in Kraft. Villagäste sind dann verpflichtet, die Villa unverzüglich und endgültig zu verlassen.

3. Die unbefugte Nutzung der auf der Villa-Webseite veröffentlichten Daten, auch auszugsweise, ist gesetzlich verboten und stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.

4. Hausordnung und diese Mietbedingungen werden auf der Webseite der Villa in kroatischer, englischer, deutscher und schwedischer Sprache veröffentlicht. In Zweifelsfällen ist die kroatische Version maßgebend.

5. Im Streitfall werden alle Streitigkeiten gütlich beigelegt. Andernfalls wird es durch die Autorität des Gerichts in Split und die Anwendung des kroatischen Rechts entschieden.

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